Der Nutzer kann die unentgeltliche Mitgliedschaft jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Die Kündigung kann mit dem auf den CHECKBILLIARD-Webseiten von fast jeder Seite aus erreichbaren Kontaktformular vorgenommen werden. Bei der Kündigung sind der Benutzername und eine auf den CHECKBILLIARD-Diensten registrierte E-Mail-Adresse des Nutzers anzugeben.
Der Nutzer und CHECKBILLIARD können die bezahlte Mitgliedschaft ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von vierzehn (14) Werktagen zum Ablauf des im Registrierungsprozess gebuchten Mindestnutzungszeitraums oder anschließend zum Ablauf eines Verlängerungszeitraums (z.B. Autorenew) kündigen. Die Kündigung kann mit dem auf den CHECKBILLIARD-Webseiten von fast jeder Seite aus erreichbaren Kontaktformular vorgenommen werden oder per Brief an CHECKBILLIARD bzw. den Nutzer gesandt werden. Bei der Kündigung sind der Name und eine auf die CHECKBILLIARD-Dienste registrierte E-Mail-Adresse des Nutzers anzugeben. Nach der Kündigung der bezahlten Mitgliedschaft durch den Nutzer bleibt dem Nutzer die unentgeltliche Mitgliedschaft bis zu ihrer Beendigung erhalten. Die Regelungen aus diesem Absatz lassen das Recht beider Parteien, aus wichtigem Grund zu kündigen, unberührt.
Ein wichtiger Grund für CHECKBILLIARD liegt insbesondere dann vor, wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist für CHECKBILLIARD unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen von CHECKBILLIARD und des Nutzers nicht zumutbar ist. Wichtige Gründe sind insbesondere die folgenden Ereignisse:
Nichteinhaltung gesetzlicher Vorschriften durch den Nutzer,
Verstoß des Nutzers gegen seine vertraglichen Pflichten, insbesondere aus Ziffer 3 und 5 dieser AGB,
der Ruf der auf den CHECKBILLIARD-Seiten angebotenen Dienste wird durch die Präsenz des Nutzers erheblich beeinträchtigt (z. B., wenn sich nach Registrierung des Nutzers herausstellt, dass der Nutzer wegen einer vorsätzlichen Straftat rechtskräftig verurteilt ist und anderen Nutzern diese Verurteilung bekannt ist);
der Nutzer wirbt für Vereinigungen oder Gemeinschaften – oder deren Methoden oder Aktivitäten –, die von Sicherheits- oder Jugendschutzbehörden beobachtet werden;
der Nutzer schädigt einen oder mehrere andere Nutzer oder
der Nutzer ist Mitglied einer Sekte oder einer in Österreich umstrittenen Glaubensgemeinschaft.
Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann CHECKBILLIARD unabhängig von einer Kündigung auch die folgenden Sanktionen gegen den Nutzer verhängen:
Ausspruch einer Abmahnung oder Sperrung des Zugangs zu den Diensten von CHECKBILLIARD.
In folgenden Fällen ist der Anspruch des Nutzers auf Rückzahlung bereits im Voraus bezahlter Entgelte ausgeschlossen:
CHECKBILLIARD kündigt den Vertrag gemäß Ziffer 7 aus wichtigem Grund,
CHECKBILLIARD sperrt den Zugang des Nutzers gemäß Ziffer 7 oder
der Nutzer kündigt den Vertrag; der Anspruch des Nutzers auf Rückzahlung bereits im Voraus bezahlter Entgelte ist jedoch dann nicht ausgeschlossen, wenn der Nutzer aufgrund eines wichtigen Grundes kündigt, der aus dem Verantwortungsbereich von CHECKBILLIARD stammt.